Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter*innen (AGB)
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1. Allgemeines
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber*innen (Vermieter*innen) und der eugen GmbH (Makler*in) bei der Vermietung von Immobilien. Unter dem Begriff Vermieter*innen werden alle Anbieter*innen einer Immobilie (wie Liegenschaften, Liegenschaftsteile, Grundstücke, Grundstücksteile, Wohnungen, Häuser, Büros, Lagerflächen, Retailflächen, etc.) zur Vermietung verstanden, wie z.B. private und gewerbliche Eigentümer*innen (u.a. Projektentwickler*innen), aber auch bevollmächtigte Vertreter*innen, wie z.B. Hausverwaltungen oder Immobiliemakler*innen. Die vorliegenden AGB berücksichtigen die aktuelle Rechtslage, wie diese durch das MaklerG, die ImmobilienmaklerVO (IMV), weiters ABGB, KSchG und die Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler normiert ist. Sofern der Vermittlungsauftrag spezifischere Bestimmungen enthält, gehen diese den AGB vor.
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2. Geltungsbereich
Die eugen GmbH wird im Interesse der Vermieter*innen (Auftraggeber*innen) tätig und berücksichtigt daher nur die Interessen der Vermieter*innen (Auftraggeber*innen). Für Interessent*innen erfolgt die Vermittlungstätigkeit dementsprechend provisionsfrei.
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3. Bereitstellung von Informationen
Vermieter*innen haben der eugen GmbH sämtliche Informationen, die für die Vermittlung benötigt werden, wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell zu erteilen und – soweit vorhanden – Unterlagen zu übergeben oder die zur Beschaffung der Unterlagen und Informationen notwendige Vollmacht zu erteilen. Vermieter*innen verpflichten sich weiters, die eugen GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Makler*innentätigkeit berühren, zu informieren. Für Fehler oder Falschangaben (insb. auch in den von der eugen GmbH geschalteten Inseraten), die schuldhaft durch die Vermieter*innen verursacht werden (beispielsweise durch Übermittlung falscher Informationen, Unterlagen, etc.), haftet die eugen GmbH nicht.
Sämtliche Änderungen der Vermietungsbedingungen sind mit der eugen GmbH abzustimmen.
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4. Abschluss des Vermittlungsauftrags
Vermieter*innen schließen mit der eugen GmbH einen gesonderten Vermittlungsauftrag zur Vermietung der darin genannten Immobilie(n), mit den nachfolgend aufgeführten Vertragsgegenständen. Geschlossene Rahmenverträge oder Vermittlungsaufträge können die hier aufgeführten AGB ergänzen, sofern die Vermieter*innen keine Verbraucher i.S.d. KSchG sind.
Auftraggeber*innen sichern zu, dass sie von den Eigentümer*innen bevollmächtigt sind, die Vermietung des genannten Objekts vollumfänglich zu beauftragen, in ihrem Namen zu handeln und den Vermittlungsauftrag zu schließen.
Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus dem Vermittlungsauftrag.
Die eugen GmbH wird unter Anwendung der sich bietenden Möglichkeiten zur Vermarktung der genannten Objekte folgende Arbeiten durchführen:
- Vor-Ort-Termin zur Erstellung von Fotos (Außenaufnahmen Objekt und Innenaufnahmen Wohnung)
- Exposé-Erstellung
- Vermarktung über Immobilienportale (willhaben.at, immoscout24.at), über eugen.immo sowie über Social Media Seiten (Facebook, Instagram, TikTok oder LinkedIn); Nachdem das/die Inserat(e) veröffentlicht wurde(n), können Vermieter*innen im Login-Bereich des Eigentümer*innen-Dashboards alle diesbezüglichen Aktivitäten einsehen.
- Interessent*innenenmanagement und Koordination von Besichtigungen
- Besichtigungen: Organisation und Durchführung von individuellen Besichtigungen mit den Mietinteressent*innen (an allen Wochentagen); Besichtigungstermine müssen von den Vermieter*innen ermöglicht werden, sofern keine wichtigen, begründeten Interessen im Einzelfall dagegen sprechen. Insbesondere muss der Zugang für Besichtigungen gewährleistet sein.
- Qualifizierung: Einholen des Bonitätsnachweises von Mietinteressent*innen
- Mieter*innenvorschläge und Begleitung des Mietvertragsabschlusses mittels elektronischer Mietvertragsunterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder durch „echte“ Unterschriften im Original.
Mieter*innenvorschläge, die durch die eugen GmbH vorgestellt werden, sind innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Freitag) zu bestätigen oder abzulehnen.
Klarstellend festgehalten wird, dass das Bereitstellen von Mietverträgen (Mietvertragsmustern bzw. -entwürfen) nicht vom Leistungsumfang der eugen GmbH umfasst ist. Mietverträge müssen von Vermieter*innen bereitgestellt werden. Vermieter*innen verpflichten sich, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen (bspw. Bereithalten eines Mietvertragsentwurfs), damit der Vertragsabschluss zwischen ihnen und den von der eugen GmbH vermittelten Interessent*innen zügig und reibungslos abläuft. Die eugen GmbH trifft keinerlei Prüf-, Warn- oder Hinweispflichten i.Z.m. den zur Verfügung gestellten Mietverträgen, sie wird jedoch auf erkannte Mängel oder Fehler hinweisen.
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5. Geistiges Eigentum
Die Nutzung der Dienstleistungen der eugen GmbH und damit der bereitgestellten Informationen ist ausschließlich zum Zwecke der jeweiligen Vertragserfüllung gestattet. Sämtliche Rechte wie etwa Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte geistigen Eigentums liegen allein bei der eugen GmbH. Die eugen GmbH räumt Vermieter*innen das nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufbare Recht ein, einzelne Aktivitäten im Eigentümer*innen-Dashboard zum persönlichen Zwecke zu speichern oder auszudrucken. Vermieter*innen ist aber die Bearbeitung, Veränderung, Veröffentlichung und die Weitergabe jeglicher Daten an Dritte untersagt.
Mit der Übermittlung der (Objekt-)Unterlagen bzw. Inhalte (u.a. Fotos, Texte, Pläne) räumen Vermieter*innen der eugen GmbH unwiderruflich das nicht-exklusive Recht ein, die (Objekt‑)Unterlagen bzw. Inhalte nach allen derzeit bekannten oder zukünftigen Verwertungsarten zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt nutzen zu dürfen, insbesondere zu vervielfältigen, verbreiten, vermieten und verleihen, drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen oder zu senden, vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen und zur Verfügung zu stellen sowie sämtliche Rechte an den (Objekt-)Unterlagen bzw. Inhalten gegen Entgelt oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder Sublizenzen einzuräumen, wobei Dritte die (Objekt-)Unterlagen und Inhalte im gleichen Umfang nutzen dürfen. Die eugen GmbH ist weiters berechtigt, die (Objekt-)Unterlagen bzw. Inhalte selbst oder durch Dritte zu bearbeiten und die Bearbeitung im selben Umfang zu verwerten oder an Dritte weiter zu geben.
Vermieter*innen sind für die von ihnen übermittelten Inhalte voll verantwortlich. Die eugen GmbH nimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck vor, sie wird jedoch auf erkannte Mängel oder Fehler hinweisen. Vermieter*innen erklären und gewährleisten gegenüber der eugen GmbH daher, dass sie alleinige Inhaber*innen sämtlicher Rechte an den von ihnen übermittelten Inhalten sind, oder aber anderweitig berechtigt sind (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis der Rechteinhaber*innen), die Inhalte zu übermitteln und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach den vorstehenden Absätzen zu gewähren. Sollten dennoch Dritte Rechte an den von Vermieter*innen übermittelten Daten gegenüber der eugen GmbH geltend machen, verpflichten sich die Vermieter*innen, die eugen GmbH auf erstes Anfordern hinsichtlich jeglicher Forderungen schad- und klaglos zu halten, sofern sie die Rechte Dritter schuldhaft verletzt haben.
Vermieter*innen verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, die Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze verstoßen.
Vermieter*innen verpflichten sich, das Datenschutzrecht zu wahren und demzufolge sorgsam mit den ihnen überlassenen Daten umzugehen. Insbesondere ist es Vermieter*innen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) untersagt, personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage Dritten zugänglich zu machen, Dritten Informationen über die erhaltenen Daten herauszugeben oder die Daten zu Zwecken zu nutzen, die nicht mit der Vermietung des betreffenden Mietobjektes in Verbindung stehen. Des Weiteren sind sämtliche personenbezogenen Daten sicher zu verwahren sowie durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen und endgültig zu löschen, wenn diese für die Interessent*innenauswahl oder das Mietverhältnis nicht mehr benötigt werden.
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6. Vermittelte Informationen
Die eugen GmbH vermittelt lediglich Interessent*innen an Vermieter*innen durch wechselseitige Übermittlung bzw. Darstellung der von den Interessent*innen bzw. Vermieter*innen zur Verfügung gestellten Informationen. Die eugen GmbH übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit der übermittelten bzw. dargestellten Informationen; eine Haftung der eugen GmbH scheidet daher aus, sie wird jedoch auf erkannte Mängel oder Fehler hinweisen. Die Angaben der Interessent*innen werden von der eugen GmbH nicht überprüft, dies obliegt allein den Vermieter*innen. Eine Haftung der eugen GmbH scheidet daher auch für sämtliche Schäden aus, die den Vermieter*innen während des Bewerbungsprozesses und des Besichtigungstermins aufgrund falscher oder fehlerhafter Interessent*innendaten entstehen können. Diese Ansprüche sind von den Vermieter*innen direkt gegen die jeweiligen Interessent*innen geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur gemäß den Haftungseinschränkungen in Pkt 8.
Die Kommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden, sodass mit Überlastungen oder längeren Antwortzeiten gerechnet werden muss. Die eugen GmbH haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Eigentümer*innen-Dashboards.
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7. Eigenmächtiger Abschluss von Vermietungen
Vermieter*innen sind nicht berechtigt, mit Interessent*innen, die von der Geschäftsgelegenheit über die eugen GmbH Kenntnis erlangt haben, über den Abschluss des Rechtsgeschäfts zu verhandeln, sofern sie nicht bereit sind, die vereinbarte Provision zu übernehmen.
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8. Haftung
Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt ordentlicher Immobilienmakler*innen. Auf die Angaben Dritter hat die eugen GmbH keinen Einfluss. Vermieter*innen sind zur Offenlegung sämtlicher Umstände, die für die Vermittlung des Objekts wesentlich sind, verpflichtet. Dazu zählen sämtliche ihnen bekannte Mängel des Objekts sowie sonstige wesentliche oder wertbestimmenden Umstände. Für Vermögensschäden wird eine Schadenersatzpflicht der eugen GmbH im Verbrauchergeschäft auf die Fälle des Vorsatzes sowie der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Davon ausgenommen sind Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden am Leib und Leben oder Tod oder Haftung nach dem PHG. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Ist der/die Vermieter*in Unternehmer*in, so haftet die eugen GmbH nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Schäden am Leib und Leben oder Tod. Die Haftung der eugen GmbH ist diesfalls mit einer Versicherungssumme von € 100.000,– beschränkt.
Die eugen GmbH empfiehlt, für die Vertragsprüfung sowie für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der steuerlichen Auswirkungen im Bedarfsfall Expert*innen zu Rate zu ziehen. Die eugen GmbH erbringt keine Rechtsberatung und gibt keine rechtlichen Auskünfte.
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9. Provision
Der Anspruch auf Provision entsteht gem § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit (d.i. Willensübereinstimmung oder allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäfts und ist – sofern nicht im Einzelfall ein späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart worden ist – sofort fällig. Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Rechnungslegung. Die Höhe des Provisionsanspruchs wird Verbraucher*innen vor Vertragsabschluss gemäß gesonderter Nebenkostenübersicht im Vermittlungsauftrag mitgeteilt. Festgehalten wird, dass die Vermittlungstätigkeit für Interessent*innen provisionsfrei erfolgt.
Für die Vermittlung reicht die Namhaftmachung der vermittelten Geschäftspartner*innen aus.
Der Provisionsanspruch entfällt nur dann, wenn Vermieter*innen nachweisen, dass das Rechtsgeschäft aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird, die Durchsetzung des Anspruches auf Zuhaltung des Rechtsgeschäfts aus nicht von Vermieter*innen zu vertretenden Gründen scheitert oder nicht zumutbar ist.
Die Vereinbarung eines Provisionsnachlasses erfolgt stets schriftlich und unter der Bedingung, dass die Zahlung des verminderten Betrages spätestens innerhalb einer Woche ab Einigung auf dem Konto der eugen GmbH zur Anweisung gelangt. Ansonsten wird der volle Betrag fällig.
Darüber hinaus ist die eugen GmbH im Fall des verschuldeten Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils zulässigen Höhe (4% bei Verbraucher*innen, ansonsten 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 456 UGB) und bei Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe zur Betreibung die Kosten nach RATG zu verrechnen, sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung tatsächlich notwendig waren und die Betreibungskosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Die eugen GmbH hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, oder der Vertrag zu anderen als ursprünglich in Aussicht genommenen Bedingungen abgeschlossen wird. In diesen Fällen gilt jene Provision als vereinbart, die nach den Bestimmungen der IMV für dieses Geschäft zulässig ist.
Im Falle eines Folgegeschäfts innerhalb von drei Jahren hat die eugen GmbH Anspruch auf eine allfällige Differenz in Form einer Ergänzungsprovision. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein zunächst gemietetes Objekt in weiterer Folge an Mieter*innen verkauft wird oder zwischen den Vertragsparteien (Vermieter*in und Mieter*in) ein weiteres Rechtsgeschäft (Zumietung oder Ankauf) abgeschlossen wird. Der Anspruch auf Provision aus dem Folgegeschäft besteht auch dann, wenn die eugen GmbH bei diesem Folgegeschäft nicht verdienstlich tätig geworden ist.
Die Vertragsteile (Vermieter*in und eugen GmbH) vereinbaren, dass der eugen GmbH ein Betrag in Höhe der vereinbarten Provision auch dann zusteht, wenn das Rechtsgeschäft deshalb nicht zustande kommt, weil die Vermieter*innen entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen (Widerruf gegen Treu und Glauben). Diese Zahlungsverpflichtung gilt auch dann, wenn mit der von der eugen GmbH vermittelten dritten Person ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt oder das im Vermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft nicht mit den Vermieter*innen, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil die Vermieter*innen dieser die ihnen von der eugen GmbH bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit der vermittelten dritten Person, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil die vermittelte dritte Person dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder das Geschäft nicht mit der vermittelten dritten Person zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Die Zahlungspflicht wird weiters auch für den Fall vereinbart, dass der Alleinvermittlungsauftrag ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird, das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung anderer von den Vermieter*innen beauftragten Makler*innen zustande gekommen ist oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung durch andere von den Vermieter*innen beauftragte Makler*innen zustande gekommen ist. Im Verbrauchergeschäft gilt diese Bestimmung dann, wenn dies im Vermittlungsauftrag zusätzlich schriftlich vereinbart worden ist.
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10. Gemeinschaftsgeschäft
Die eugen GmbH behält sich das Recht vor, das Objekt im Wege eines Gemeinschaftsgeschäftes zu vermitteln. Für Vermieter*innen fallen diesfalls keine weiteren Kosten an.
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11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist Wien. Bei Unternehmergeschäften sowie bei Verbrauchergeschäften, bei denen Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben noch im Inland beschäftigt sind, ist für allfällige Streitigkeiten aus dem Vermittlungsauftrag das jeweils für den 1. Bezirk in Wien sachlich und wertmäßig zuständige Gericht zuständig. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in denen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht verdrängt werden.
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12. Salvatorische Klausel
Gegenüber Unternehmer*innen gilt zusätzlich Folgendes: Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmer*innen durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2023